Eigentum verpflichtetÜber Artikel 14 des Grundgesetzes | Eigentumsfreiheit
Mo | 13.05.2019 | 19:00
Das Recht auf Eigentum ist ein Grundrecht. Was bedeutet das? Und was unterscheidet Eigentum von Besitz? Zugleich gilt: „Eigentum verpflichtet“. Es soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Wie wird das Wohl der Allgemeinheit bestimmt? Und was können wir von Genossenschaften dazu lernen?
Prof. Dr. Uwe Hirschfeld, Ev. Hochschule Dresden
Tino Lotzmann, Vorstand Wohnungsgenossenschaft Trachau-Nord eG
Eintritt frei
Veranstalter:Haus der Kirche
Ort:Café in der Dreikönigskirche
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