Eigentum verpflichtetÜber Artikel 14 des Grundgesetzes | Eigentumsfreiheit

Mo | 13.05.2019 | 19:00

Dreikönigskirche – Haus der Kirche Hauptstraße 23 01097 DRESDEN

Das Recht auf Eigentum ist ein Grundrecht. Was bedeutet das? Und was unterscheidet Eigentum von Besitz? Zugleich gilt: „Eigentum verpflichtet“. Es soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Wie wird das Wohl der Allgemeinheit bestimmt? Und was können wir von Genossenschaften dazu lernen?

Prof. Dr. Uwe Hirschfeld, Ev. Hochschule Dresden
Tino Lotzmann, Vorstand Wohnungsgenossenschaft Trachau-Nord eG

Eintritt frei

Veranstalter:Haus der Kirche

Ort:Café in der Dreikönigskirche


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